Nach Stillstand kommt wieder Bewegung ins „Rappen“-Hotelprojekt
ROTHENBURG – Doch nicht endgültig: Nach dem Rückzug des „Rappen“-Bauherrn von seinem Hotelausbauprojekt vor fünf Monaten hat er jetzt eine überarbeitete Planung vorgelegt und damit die Chance auf Akzeptanz erhöht.
Im Vergleich zum Antrag aus dem Frühjahr dieses Jahres hat Investor Dr. Peter Hahn die Planung für die über zehn Millionen Euro teure Erweiterung des Hotelbetriebes vor dem Würzburger Tor deutlich reduziert. Das Parkdeck, ein Saal und ein Teil des Bettentraktes im Hofbereich entfallen. Eine Zufahrt von der Staatsstraße in die Riemenschneiderstraße ist nicht geplant. Mit der neuen Lösung werde auch die Problematik der Verkehrsbelastung in der Mannstraße „erheblich entschärft“. An den Baukörpern und der Fassadenansicht im vorderen Bereich zur Staatsstraße ergeben sich keine Änderungen. Insgesamt sind jetzt im Baukomplex 129 Betten vorgesehen.
Die Erdarbeiten werden vom Landesamt für Denkmalpflege begleitet, um die Befunde zu sichern und zu dokumentieren. Die städtische Bauverwaltung sieht die Voraussetzungen geschaffen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das letzte Wort hat der Bauausschuss. Er tagt heute in öffentlichen Sitzung um 18.30 Uhr im Rathaussaal.
Ein weiteres Thema ist der Antrag des Rothenburger Hotel- und Gaststättenverbandes zu den Sondernutzungsgebühren bei Außenbewirtschaftungsflächen. Sie wurden 2007 von der Stadt eingeführt und seitdem nicht mehr angepasst. Die Jahresgebühr betrug zwischen 50 und 100 Euro pro Quadratmeter Außenbestuhlung. Für die Monate November bis März möchten die Gastronomen eine monatliche Abrechnung, was die Verwaltung bisher auf Antrag praktizierte. Nach den Erfahrungen will man davon Abstand nehmen. Der Verwaltungsaufwand sei hoch.
„Aufgrund der bisherigen seit acht Jahren stabilen Jahresgebühr und der dann möglichen flexiblen Außenbestuhlung der Betriebe ohne vorherigen Antrag sollte nur noch die Jahresgebühr verrechnet werden“, so die Verwaltung. Die Regelung soll ab 2016 gelten. Dies bedeute zwar für die betroffenen Gastronomiebetriebe eine Gebührensteigerung, die aber durch eine achtjährige gleichbleibende Sondernutzungsgebühr gerechtfertigt sei, wie es heißt.
Die türkisch-islamische Gemeinde will ihren Gebäudekomplex aus Betsaal und Gemeinderäumen in der Johannitergasse erweitern. Geplant ist die Errichtung einer Toilettenanlage im Hof und Nutzung der ehemaligen Schreinerei im Süden – als Betsaal getrennt für Männer im Erdgeschoss und Frauen im Obergeschoss. Da die Nutzerzahl unter 200 Personen liegt, handelt es sich nicht um einen Sonderbau, so dass das vereinfachte Verfahren anzuwenden ist und Bauordnungsrecht nicht geprüft wird.
Die angrenzenden Nachbarn im Westen sowie im Osten und Süden haben ihre Zustimmung verweigert. Von einem Verstoß gegen das Abstandsflächenrecht kann bei einer Nutzungsänderung aber nur ausgegangen werden, wenn die geschützten Belange wie Belichtung, Belüftung oder Wohnfriede negativ beeinflusst werden. Dies sei nicht ersichtlich, so die Verwaltung. Diese Ansicht werde auch von der Regierung von Mittelfranken vertreten. Die nach Satzung erforderlichen Stellplätze werden im Hof nachgewiesen. sis